Allgemeine Sicherheitshinweise:
Hinweise zum sicheren und korrektem Umgang mit Feuerwerkskörpern und Pyrotechnik. Explizite Anwendungs-und Sicherheitsangaben zum jeweiligen Produkt, finden Sie immer auf der Verpackung selbst. Um eventuelle Unfälle zu vermeiden, lesen Sie diese Angaben bitte unbedingt vor der Anwendung der Feuerwerkskörper gründlich durch und halten Sie die Anweisungen auch ein. Zu Silvester ist das abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 vom 31.12. ab 0.00 Uhr bis zum 1.1. um 24.00 Uhr gestattet, Gemeinde und Städte können aber andere Zeiten festlegen sowie wie auch Verbotszonen für den abbrannt von Feuerwerk erlassen, Infos hierzu erteilt Ihnen das jeweilige Ordnungsamt.
Allgemeine Gefahrenhinweise:
Feuerwerkskörper bergen schon aufgrund ihrer Natur und Konstruktion eine bestimmte Gefahr, insbesondere bei der Anwendung und ganz besonders bei falscher Anwendung. Trotz behördlicher Typenzulassung und umfangreicher Qualitätsprüfung*eines jeden Produktionsloses, kann niemals eine 100% zuverlässige Funktion zugesagt werden. Z.B. durch unentdeckte Produktionsfehler bei Einzelstücken, mechanischer Beschädigung während des Transportes oder falscher Lagerung (Einwirkung von Feuchtigkeit, Hitze u.ä) kann es zu Fehlfunktionen kommen, die Ihre Sicherheit oder die von Dritten gefährden können. Die größte Gefahr geht aber leider meist durch falsche Handhabung aus. Diese Gefahren können i.d.R. durch die Einhaltung der gesetzlich vorgegeben Sicherheitsabstände deutlich minimiert werden. Um eine Gefährdung jedoch gänzlich auszuschließen, müsste der Sicherheitsabstand radial größer sein als die Ausstoßhöhe des Effektes. Bei Feuerwerksbatterien der Kat. F2 wäre dieser Abstand dann bei ca. 60m und bei z.B. Vulkanen in Kat. F2 ca. 15m Sie sollten sich bei der Anwendung von Feuerwerkskörpern stets verantwortungsvoll und umsichtig verhalten, verlieren Sie niemals den Respekt vor Feuerwerk! Angst, Nervosität und Unsicherheit könnte als einhergehender Begleiter für ein Fehlverhalten sorgen. Zünden Sie Feuerwerkskörper nur dann, wenn Ihr Körper durch entsprechende Kleidung geschützt ist. Tragen Sie keine leicht brennbaren Kleidungsstücke, oder Kleidung die schnell schmelzen kann. Beim Tragen kurzer Kleidung sind Ihre Körperteile ungeschützt und so könnte eine Fehlfunktion der Feuerwerkskörper leicht zu Verbrennungen der Haut führen.
Verzichten Sie insbesondere in diesen Fällen unbedingt auf die Anwendung von Feuerwerkskörpern:
- Sie sind oder fühlen sich, geistig oder körperlich, beeinträchtigt
- Sie sind leicht oder stark alkoholisiert oder stehen unter Drogeneinfluss (auch manche Medikamente können Benebelungszustände verursachen)
- Sie haben starke Angst vor Feuerwerk, sind zu aufgeregt und nervös
Sicherheitstipps fürs zünden des Feuerwerks:
Feuerwerkskörper, insbesondere Feuerwerksbatterien, am besten immer seitlich stehend mit ausgestrecktem Arm zünden.
Achten Sie beim Zünden immer darauf, dass sich zu keiner Zeit ein Körperteil über dem Gegenstand befindet.
Halten Sie immer den angegeben Sicherheitsabstand zu Personen, Häusern, Fahrzeugen, leicht entzündlichen Gegenständen und anderen, schutzbedürftigen Objekten ein.
Achten Sie insbesondere bei Feuerwerksbatterien auf die richtige Platzierung unter Beachtung der Schussrichtung.
Es empfiehlt sich ein Sicherheitsabstand vom 25m oder mehr zu dem Artikel, gesetzlich sind es mindestens 8m bei Silvesterfeuerwerk der Kategorie F2.
Vergewissern Sie sich immer VOR dem Zünden, dass die Feuerwerkskörper sicher stehen und während der Funktion nicht umfallen können. Feuerwerksbatterien usw sichern Sie gegen Umfallen am besten z.B. durch Anlegen von Ziegelsteinen oder Befestigung an Erdnägeln. Hat die Feuerwerksbatterie eine Basisplatte, so können Sie diese auch auf einer Holzbohle antackern bzw. anschrauben, Raketen z.B. aus einer Flasche im Getränkekasten oder einem Abschussständer bzw. Rohr.
Tischfeuerwerk immer auf einem nicht brennbaren Untergrund z.B. Teller anzünden.
Nähern Sie sich den abgebrannten Feuerwerkskörpern erst nach ausreichender Wartezeit. Glimmende Rückstände könnten nicht ausgelöste Abschüsse auch später noch zünden. Bei Zündversagern oder unvollständiger Funktion sollten Sie ca. 15 Minuten im Sicherheitsbereich warten, bevor Sie sich dem Gegenstand nähern. Ein weiterer Zündversuch sollte nur dann unternommen werden, wenn der Gegenstand über eine Ersatzanzündung verfügt. Beachten Sie in jedem Fall die Sicherheitshinweise und Gebrauchsanleitung auf dem Gegenstand!
Für einige Artikel halten wir zusätzliche Erkenntnisse aus unserer Qualitätssicherung, Hinweise von anderen Anwendern (insbesondere aufgetretene Fehler), Hinweise zur korrekten Anwendung, Sicherheitshinweise, oder anderweitige, nützliche Informationen bereit.
Bei Artikeln mit Fehlfunktionen diese nach eine Wartezeit von min.15 Minuten über Nacht in Wasser tränken und später dann dem Restmüll zuführen.
Sollte es dennoch zur einer Körperverletzung, Brand oder Ähnlichem kommen, bei denen Sie die Feuerwehr oder den Rettungsdienst benötigen, sofort den Notruf unter 112 informieren.
*Qualitätsprüfung (Qualitätssicherung) von Feuerwerk kann, verständlicher Weise, immer nur anhand von zufällig ausgewählten Stichproben (Prüfmustern) durchgeführt werden. Wurde bei den geprüften Mustern kein Fehler festgestellt, der auf einen generellen Produktions- oder Konstruktionsfehler hinweist, so muss man davon ausgehen, dass auch das gesamte Produktionslos in dem Zustand ist, wie die geprüften Muster. Dennoch kann unter z.B. 1.000 einwandfreien Produkten auch mal ein fehlerhaftes Teil vorkommen. Dies kann nie ausgeschlossen werden!